Nachfolgend finden Sie Informationen zur Zahlung des Leihentgelts.
Liebe Eltern, liebe Schüler:innen,
hier findet ihr alle Informationen zur Schulbuchausleihe. Durch einem Klick auf die Ausklapp-Menus weiter unten stehen die entsprechenden Dokumente zum Download bereit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Schulbuchkoordinator Frau Tanja Sebastian:
Name | Tanja Sebastian | |
Adresse | Regionalveband Saarbrücken | |
Fachdienst 40 - Schulverwaltungsamt | ||
Postfach 103055 | ||
66030 Saarbrücken | ||
tanja.Sebastian(at)schulen-rvsbr.de | ||
bzw.: | Medienausleihe(at)rvsbr.de | |
Schulbuchausleihe(at)rvsbr.de | ||
Telefon | 0151-58231489 | |
0681-506-4099 | ||
0681-506-4029 | ||
0681-506-4027 | ||
Internet | www.regionalverband-saarbruecken.de |
Die Schüler:innen des THG können an der Schulbuch- und Medienausleihe teilnehmen. Über die Medienausleihe ist auch die Ausgabe der iPads organisiert. Sie müssen also an der Schulbuchausleihe teilnehmen, damit ihr Kind mit einem Schul-iPad ausgestattet wird.
Allgemeine Information:
Fristen für 2024:
Rück- und Ausgabe der Buchpakete:
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Zahlung des Leihentgelts.
Sobald die Schulbuchlisten für das kommende Schuljahr feststehen, werden diese hier veröffentlicht.
Bitte verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie ihr Kind erstmalig zur Schulbuchausleihe anmelden möchten.
Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung auf Befreiung, beim Amt für Kinder und Bildung (Abteilung: Amt für Ausbildungsförderung):
Die Antragsstellung auf Befreiung von der Zahlung kann beim Amt für Kinder und Bildung (Abteilung: Amt f. Ausbildungsförderung) erfolgen, jedoch nicht persönlich vor Ort, sondern nur unter den nachstehenden Umständen:
Achtung: Das Formular „Antrag auf Freistellung“ muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ein Fließtext (Bsp. „Hiermit beantrage ich…“) kann nicht bearbeitet bzw. genehmigt werden.
Bei der Antragsstellung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Bescheide (Jobcenter usw.), die eine Freistellung rechtfertigen, beigefügt und für das passende Schuljahr sind.
Datenschutzinformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Umsetzung der Schulbuchausleihe nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen EU-Staaten verbindlich. Damit werden innerhalb der EU die Datenschutzregelungen vereinheitlicht, mit denen die Daten der Bürger vor Missbrauch geschützt werden. Dies gilt für private und öffentliche Stellen. Die DSGVO sieht nunmehr eine Informationspflicht der Betroffenen bei der Erhebung ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten vor. Im Rahmen der Umsetzung der Schulbuchausleihe wird Folgendes mitgeteilt:
Zur Umsetzung der Schulbuchausleihe haben die Schulträger mit dem Land eine Vereinbarung getroffen. Nach dieser Vereinbarung sorgt das Land (Ministerium für Bildung und Kultur) für die landesweite Verfügbarkeit einer einheitlichen EDV-Unterstützung, sog. Schulbuchverwaltungssoftware „Leihen und Lernen Saar“. In dieser Software werden die personenbezogenen Daten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler verarbeitet, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Dies ist für die Umsetzung der Schulbuchausleihe zwingend erforderlich.